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eGospodarka.plPrawoGrupypl.soc.prawo › Czy powalę Niemców na kolana?
Ilość wypowiedzi w tym wątku: 3

  • 1. Data: 2006-02-04 20:49:41
    Temat: Czy powalę Niemców na kolana?
    Od: "boukun" <b...@o...pl>

    Jarosław
    Niedźwiecki
    Świdnica, 07. November 2005

    ul. Łużycka 75

    58-100 Świdnica

    POLEN









    COUR EUROPEENNE
    DES DROITS DE L`HOMME

    CONSEIL DE L`EUROPE



    F-67075 STRASBOURG CEDEX





    Beschwerde Nr. 58453/00
    NIEDZWIECKI./. Deutschland






    Sehr geehrter Herr Präsident der vierten Kammer des Europäischen Gerichtshofs
    für Menschenrechte,


    in Bezug auf das Urteil der vierten Kammer vom 4. Oktober 2005 im oben
    genannten Fall, beantrage ich gemäß Artikel 43 Abs. 1 der Konvention die
    Rechtssache an die Grosse Kammer zu verweisen und bitte Sie es mir zu
    erlauben, die deutsche Sprache weiterhin zu verwenden.



    Begründung:



    Diese Rechtssache eine schwerwiegende Frage der Auslegung und Anwendung der
    Konvention und eine schwerwiegende Frage von allgemeiner Bedeutung aufwirft.
    Die vierte Kammer des Gerichtshofs hat sich mit dem Urteil
    &#8222;herausgeredet&#8220;,
    eine gerechte Entscheidung (Entschädigungszuweisung für alle Ausländer, die
    mit dem In-Kraft-Treten der Neuregelung des BKGG durch 1. SKWPG ihren Anspruch
    auf Kindergeld verloren haben oder der Anspruch wurde ihnen bei erstmaliger
    Antragstellung nach dem 1. Januar 1994 von vornherein versagt) zu treffen. Mit
    der Anrufung der Grossen Kammer will ich erreichen, dass die Bundesrepublik
    Deutschland wegen vorsätzlichen und groben Verletzung des Artikels 14 in
    Verbindung mit Artikel 8 der Konvention zu Schadenersatz und Schmerzensgeld in
    Höhe von 400.000 Euro Entschädigung + Gerichtskosten verurteilt wird, und auch
    aufgefordert wird, die noch geltende menschenrechtswidrige
    Kindergeldgesetzgebung zu heilen, mit Entschädigungszuweisung für alle
    betroffenen Personen. Die Grosse Kammer des Gerichtshofs kann zugleich
    aussprechen, dass auch jede Wiederholung der beanstandeten Maßnahme die
    Konvention verletzt.



    Das Urteil der vierten Kammer des Gerichtshofs kann nicht hingenommen werden.
    Es belästigt meine Würde und die Würde meiner Familie, ist gesellschafts- und
    volksfeindlich. Dieses Urteil ist sogar anspornend für die Länder Europas zur
    Einführung rassistischen und für die Gesellschaften benachteiligten
    Vorschriften. Besonders jedoch einfacher Menschen, das aufschlagen solches
    Urteils, entmutigt von Einlegung der Beschwerden vor dem Gerichtshof für
    Menschenrechte. Am meisten erniedrigend sind für mich, nicht die Urteile der
    deutschen Gerichte, sonder das Urteil des Gerichtshofs für Menschenrechte. Der
    Gerichtshof behandelte mich nach über zehn Jahren (sechs Jahre allein vor dem
    Gerichtshof) Rechtsstreit, mit 1.400 Euro Entschädigung als ein Objekt und
    nicht wie ein Subjekt der Sache. Mein jahrelanges, hingebungsvolles Engagement
    in diese Sache hat mich zigfache davon gekostet. Gerade deshalb, dass ich mich
    nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen habe, sondern sich persönlich
    zehn Jahre lang in diese Sache engagiert habe. Diese zehn Jahre Engagement hat
    mein ganzes Leben verändert und Unruhen in meinem Familienleben herbeigeführt.
    Da ich meine angetasteten Familienrechte verteidigen wollte, habe ich statt
    sich der Familie voll zu widmen, Haufen Haushaltsgeld in diese Sache jahrelang
    gepumpt und die Familie vernachlässigt. Das hat zu Streitigkeiten mit meiner
    Ehefrau geführt und bis heute dauernde Ehekrise hervorgerufen. Kein Geld der
    Welt kann dieses verlorene Familienleben vergüten. Mit 1.400 Euro vom
    Gerichtshof für Menschenrechte herabwürdigt und gedemütigt, sehe ich die
    Menschen, die gegen das Kindergeldentzug nicht widersprochen haben als
    Gewinner. Allein der Spruch des Gerichtshofs, dass die Bundesrepublik
    Deutschland der Artikel 14 in Verbindung mit Artikel 8 der Konvention verletzt
    hat, ist für mich keine gerechte Genugtuung und befriedigt mich nicht. Das
    dass die Regelungen des Kindergeldes für Ausländer in Deutschland rassistisch
    und diskriminierend sind wusste ich von Anfang an. Zufrieden von dem Spruch
    des Gerichtshofs kann nur die Bundesrepublik Deutschland sein, denn für
    Ausbeutung der Ausländerkinder für Wachstums Deutschland der Staat keine
    Verantwortung getragen hat und von den gesparten Milliarden das Land immer
    noch profitieren kann. In diesem Fall gehen die Staatenrechte den
    Menschenrechten vor. Das Urteil der vierten Kammer des Gerichtshofs schreibt
    der Bundesrepublik Deutschland, anders als im Fall Polen in der Sache Bugsgut
    (polnisch &#8222;mienie zabużańskie&#8220;), nicht vor, gesetzlich die Entschädigung
    für
    alle Betroffenen zu regeln. So wie man sieht, selbst vor dem Gerichtshof für
    Menschenrechte nicht alle Staaten gleich behandelt sind. Auch berühmte und
    reiche Menschen wurden vor dem Gerichtshof für Menschenrechte besser behandelt
    wie arme Leute. Als Beispiel nenne ich Schadenersatz für Prinzessin Caroline
    von Monaco wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Für geforderte 50.000
    Euro Entschädigung und 143.000 Euro Gerichtskosten, hat man in ihrer Fall
    leicht annehmbarer Kompromiss gefunden. Es bleibt offene Frage, wem dient
    dieser Welt. An dem Sozialbetrug an Minderheiten war gerade die heute in
    Deutschland regierende große Koalition von CDU/CSU und SPD beteiligt. Die
    Regierung von CDU/CSU hat die diskriminierende Regelungen ab 1. Januar 1994
    eingeführt und die SPD hat dem zugestimmt (sehen Sie meine
    Petitionsverfahren). In USA zum Beispiel, so ein Fall wie meins, hätte im
    erstinstanzlichen Gericht Entschädigung in Millionenhöhe gebracht.



    Die tatsächlichen Kosten die ich aufgrund meines Engagements in diese Sache
    bis Ende 2003 getragen habe setzen sich aus der Spezifikation vom 1. September
    2003 zusammen. Unter Berücksichtigung der Zulässigkeitsenscheidung des
    Gerichtshofs, müssten diese finanzielle Schaden von mir ohnehin bis
    Straßburger Verfahren getragen werden, selbst wenn es um den Zeitraum der
    nicht Gewährung von Kindergeld und Kindergeldzuschlags von Juli bis Dezember
    1995 geht. Allein die notwendige Beratungsgebühren und Anwaltsgebühren im
    Kindergeldverfahren bezogen auf BKGG haben mich 1.469,15 DM gekostet, davon
    924,75 DM Anwaltsgebühren im Beschwerdeverfahren wegen der Nichtzulassung der
    Revision, wo es um den Zeitraum von Juli bis Dezember 1995 ging und die
    Anwaltsvertretung zwangspflichtig war. Ebenso die Gerichtskosten in Höhe von
    1.112,50 DM im verwaltungsgerichtlichen Verfahren wegen Vorenthaltung der
    unbefristeten Aufenthaltserlaubnis notwendig und zusammenhängend waren, da
    verzweifelt versucht wurde das sozialgerichtliche Verfahren zu vermeiden und
    diese unmittelbar betraf. Die Festsetzung dieser Gerichtskosten erfolgte
    aufgrund angegebenen Streitwerts, Wert u.a. des Kindergeldes. Die Nicht-
    finanzielle Schaden sowie Kosten und Unkosten, die durch den Sozialbetrug der
    Bundesrepublik Deutschland an Minderheiten und an meine Familie entstanden
    sind, können nicht abschätzbar werden und gehen in Milliardenhöhe. Angesichts
    dieser Tatsachen, sehe ich das Urteil des Gerichtshofs vom 4. Oktober 2005 als
    Beleidigung meiner und allgemein Menschenwürde sowie stellt der Europäischen
    Gerichtshof für Menschenrechte in Frage, als Institution der Wahrung der
    Menschenrechte und als solche.



    In Anbetracht des Ausmaßes und Dauer der Menschenrechtsverletzungen in
    Deutschland stelle ich meine Forderung nach Entschädigung weiterhin fest.



    1. Finanzielle
    Schaden:
    20.000,-- euro



    2. Nicht-finanzielle Schaden:



    Ausgleich für Leiden meiner ganzen Familie und Verzweiflung -
    mind. 200.000,-- euro



    3. Kosten und Unkosten:



    Entschädigung für die Verletzung der Konvention durch das
    inländisch

    geltendes Gesetz -
    mindestens 200.000,-- euro



    Summe der Kosten 1-3 zusammen: -
    mindestens 420.000,-- euro





    Die Bundesrepublik Deutschland muss wegen Einführung der
    menschenrechtswidrigen Regelungen des Kindergeldes, vorangetrieben im § l Abs.
    3 BKGG i.d.F. von Art. 5 des 1. SKWPG, was Diskriminierung im Hinblick auf die
    Ausübung des Rechts auf Achtung des Familienlebens bedeute (Verletzung des
    Art. 14 i.V.m Art 8 der Konvention), aufs schärfste verurteilt werden, sonst
    wird der Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Verantwortung tragen,
    wenn die Bundesregierung unbestraft, in gehobener Stimmung, mit neuen Tricks
    gegen Ausländern (auch Kindern) vorgehen wird.



    Dieses Verfahren stellt einen Präzedenzfall dar und soll als Mahnung besonders
    scharf beurteilt werden, da die Rechtssache eine schwerwiegende Frage von
    allgemeiner Bedeutung aufwirft. Die Achtung der Menschenrechte, wie sie in der
    Konvention anerkannt sind, dies erfordert.









    Hochachtungsvoll







    Jarosław Niedźwiecki

    -----------------------------

    boukun


    --
    Wysłano z serwisu OnetNiusy: http://niusy.onet.pl


  • 2. Data: 2006-02-06 12:56:58
    Temat: Re: Czy powalę Niemców na kolana?
    Od: "DarkDaro" <d...@h...pl>


    Użytkownik "boukun" <b...@o...pl> napisał w wiadomości
    news:225a.0000015e.43e51364@newsgate.onet.pl...
    > Jarosław
    > Niedźwiecki
    > Świdnica, 07. November 2005

    A wiesz, że to polska grupa ? Chyba najwymowniejszy jest brak odpowiedzi na
    twoje pytanie.
    Pewnie uważasz, ża jak znasz niemiecki to wszyscy powinni go znac a ci co
    nie znają to głupki ?
    Jest taki trend w Polsce od kilku lat, że sprzątaczka powinna znać
    conajmniej 2 języki. Jak mnie pracodawca pyta ile znam języków to ja się go
    zawsze pytam za ile jest gotów zapłacić bo w Polsce sa wysokie wymagania a
    niestety za moje lata nauki i pracy nikt jakoś dodatkowo nie chce płacić.
    Więc jak chcesz uzyskać odpowidź (w co wątpię) to napisz po polsku albo
    zapłać prawnikowi, który zna niemiecki.


    --
    ----------------------------------------------------
    -------------
    PZDR
    Mroczny Daro



  • 3. Data: 2006-02-06 13:19:50
    Temat: Re: Czy powalę Niemców na kolana?
    Od: badzio <b...@n...skreslic.epf.pl>

    Patrze, patrze a tu DarkDaro porozsypywal nastepujace haczki:
    > A wiesz, że to polska grupa ? Chyba najwymowniejszy jest brak odpowiedzi na
    > twoje pytanie.
    > Pewnie uważasz, ża jak znasz niemiecki to wszyscy powinni go znac a ci co
    > nie znają to głupki ?
    Ale ten troll nie pisze postow na ta grupe celem uzyskania
    porady/odpowiedzi. Jemu po prostu sprawia przyjemnosc spamowanie i
    trollowanie.
    --
    Michal "badzio" Kijewski
    JID: badzio(at)chrome(dot)pl
    GG: 296884, ICQ: 76259763
    Skype: badzio

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